Sie haben eine Idee, die unsere Zukunft klimafreundlicher macht – vielleicht sogar schon ein Konzept, dem nur noch die passende Förderung fehlt? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Mit der Aktion Zukunft+ unterstützen wir Projekte, die den Klimaschutz in den Landkreisen München und Ebersberg aktiv vorantreiben und einen messbaren Beitrag leisten. Wir laden alle ein, ihre Idee vorzustellen!
Gefördert werden Projekte, die im Gebiet der Landkreise München oder Ebersberg umgesetzt werden und nachweislich zu einer Treibhausgasminderung führen, die ohne das Projekt und die Förderung durch die Aktion Zukunft+ nicht erreicht würde.
Die Bereiche der Projekte sind vielfältig: von naturbasierten Lösungen über erneuerbare Energien zu Klimabildung und Forschung.
Wie läuft die Förderung ab?
Wenn Sie eine erste Idee haben, besprechen wir die Möglichkeiten gerne in einem unverbindlichen Gespräch.
Wenn Sie bereits ein konkretes Konzept haben, senden Sie uns Ihren Projektantrag jederzeit per E-Mail an projekte@aktion-zukunft-plus.de. Nach Eingang wird der Antrag von unserem Team geprüft und dem Lenkungsbeirat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei einer Freigabe erfolgt das Crowdfunding auf der Website. Sobald das Ziel erreicht ist, kann das Projekt Wirklichkeit werden.
ANTRAGSTELLUNG
Projektinitiator:innen reichen vor Projektbeginn die Antragsunterlagen ein.
Prüfung und Bewertung der Unterlagen durch die Energieagentur Ebersberg-München.
LENKUNGSBEIRAT
Prüfung und Bestätigung durch den Lenkungsbeirat der Aktion Zukunft+.
CROWDFUNDING
Vertragsabschluss zwischen Projektinitiator:innen und Energieagentur.
Veröffentlichung des Projekts auf der Website der Aktion Zukunft+.
Spenden-Crowdfunding durch den Verkauf von Zukunft+-Zertifikaten.
Auszahlung der Fördersumme nach erfolgreicher Finanzierung.
PROJEKTUMSETZUNG
Beginn des Projekts.
Laufende Dokumentation des Projektfortschritts.
PROJEKTABSCHLUSS
Einreichen von Abschlussbericht und Mittelnachweisen.
Ggf. Übermittlung von Monitoringdaten.
ANTRAGSTELLUNG
Projektinitiator:innen reichen vor Projektbeginn die Antragsunterlagen ein.
Prüfung und Bewertung der Unterlagen durch die Energieagentur Ebersberg-München.
LENKUNGSBEIRAT
Prüfung und Bestätigung durch den Lenkungsbeirat der Aktion Zukunft+.
CROWDFUNDING
Vertragsabschluss zwischen Projektinitiator:innen und Energieagentur.
Veröffentlichung des Projekts auf der Website der Aktion Zukunft+.
Spenden-Crowdfunding durch den Verkauf von Zukunft+-Zertifikaten.
Auszahlung der Fördersumme nach erfolgreicher Finanzierung.
PROJEKTUMSETZUNG
Beginn des Projekts.
Laufende Dokumentation des Projektfortschritts.
PROJEKTABSCHLUSS
Einreichen von Abschlussbericht und Mittelnachweisen.
Ggf. Übermittlung von Monitoringdaten.
WEITERE INFORMATIONEN
Wer kann eine Projektidee einreichen?
Antrags- bzw. teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Organisationen, Eigentümergemeinschaften, private Initiativen, Unternehmen und volljährige Privatpersonen, die auf dem Gebiet der Landkreise München und/oder Ebersberg ein Projekt umsetzen möchten, das die oben genannten Kriterien erfüllt. Projektanträge können sowohl von einzelnen Initiator:innen als auch Kooperationen mehrerer Antragsteller:innen eingereicht werden.
Wie kann ein Antrag eingereicht werden?
Die Abwicklung der Projektförderung übernimmt die Energieagentur Ebersberg München gGmbH im Auftrag der Landkreise München und Ebersberg. Genaue Informationen zum Fördermechanismus finden Sie in der Förderrichtlinie (im Downloadbereich).
Projektanträge senden Sie per E-Mail an projekte@aktion-zukunft-plus.de. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Projekts eingereicht wird. Folgende Unterlagen reichen Sie zur Antragstellung ein:
- Ausgefüllter und unterschriebener Projektantrag
- Finanzplan
- Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen (erhalten Sie von der Energieagentur)
- Angebote, Kostenvoranschläge, Rechnungen mit aussagekräftiger Beschreibung des Leistungsumfangs
Sowie falls zutreffend:
- Aktueller Registerauszug (z. B. Vereinsregister, Handelsregister)
- Satzung o. ä.
- Nachweis der Vertretungsberechtigung, falls abweichend zu Registerauszug oder Satzung