Um die Gefahr der Doppelzählung zu vermeiden, haben wir uns dazu entschieden nur CO2-Zertifikate mit Ausstellungsdatum vor 2021 zu erwerben - also vor Inkrafttreten des Pariser Klimaschutzabkommens.
Hintergrund:
Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde 2021 als Nachfolger des Kyoto-Protokolls beschlossen. Es regelt den verpflichtenden Klimaschutz auf staatlicher Ebene und beeinflusst auch den Markt für freiwillige CO2-Kompensation. Das Kyoto-Protokoll hatte nur für Industrieländer verbindliche Verpflichtungen zur Begrenzung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufgestellt. Um diesen Ländern zu ermöglichen, ihre Reduktionsziele zu erreichen, durften sie ihren Reduktionsverpflichtungen zum Teil über die Unterstützung von Projekten im Ausland nachgehen. Dadurch entstanden handelbare CO2-Zertifikate (Certified Emission Reductions, CERs), die von Ländern und privaten Akteuren genutzt werden können.
Daraufhin entwickelte sich der Markt für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen. Hier können Unternehmen und Einzelpersonen ihren CO2-Fußabdruck durch den Kauf von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten (Verified Emission Reductions, VERs) kompensieren. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sind nun erstmals alle 195 Staaten verpflichtet, Emissionsreduktionsziele zu verfolgen und regelmäßig an die UN zu berichten. In ihren national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDCs) legen die einzelnen Länder ihre Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung fest. Da sich nun auch Entwicklungs- und Schwellenländer zu CO2-Reduktionszielen verpflichtet haben, besteht die Gefahr der Doppelzählung bei der Durchführung von Klimaschutzprojekten.
Ausblick:
Um das Problem der Doppelzählung mittelfristig anzugehen, könnten die Projektländer die Emissionsreduktionen, die sie für die Kompensation ins Ausland exportieren, in ihrer Berichterstattung ausweisen und von ihren Minderungszielen abziehen. Dies wird als „Corresponding Adjustments (CA)“ bezeichnet. Diese Emissionsreduktionen können dann zur Kompensation verwendet werden. Eine alternative Lösung sind Zertifikate mit „Contribution Claims (CC)". Diese Zertifikate belegen ebenfalls Emissionsreduktionen in den Projektländern, werden jedoch von diesen selbst angerechnet und nicht ins Ausland verkauft. Diese Zertifikate repräsentieren einen Klimaschutzbeitrag, sind aber nicht für die Kompensation oder Erreichung von „Klimaneutralität" vorgesehen. Der Übergangsprozess zu CA und CC ist noch nicht abgeschlossen.
Bis zur Fertigstellung des CA-CC-Übergangsprozesses handeln wir wie folgt:
Wir bieten nur Zertifikate an, die vor 2021 ausgestellt wurden, um die Gefahr der Doppelzählung zu vermeiden. Das heißt wir vermeiden, dass bestimmte Klimaschutzprojekte von mehreren Parteien gleichzeitig für ihre Reduktionsziele beansprucht werden könnten. Dadurch gewährleisten wir, dass unsere Klimaschutzmaßnahmen transparent und zuverlässig sind. Es ist wichtig, dass jeder Beitrag zur CO2-Reduktion eindeutig und nachvollziehbar ist, um die Glaubwürdigkeit und Effektivität unserer Klimaschutzbemühungen sicherzustellen.