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AGB

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AGB Aktion Zukunft+ 

Energieagentur Ebersberg-München GmbH

 

Präambel

Die Aktion Zukunft+ ist ein Förder- und Crowdfundinginstrument, das vom Landkreis München zusammen mit seinem Partner, der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH (nachfolgend „Energieagentur“ genannt) aufgesetzt wird. Ziel ist es, schnell umsetzbare und nachweislich wirksame lokale Klimaschutzprojekte im Landkreis München und Klimaschutzprojekte im Globalen Süden gemeinschaftlich zu fördern.

Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH hat sich zur Aufgabe gemacht, effizienten und klimafreundlichen Energieeinsatz zu fördern und im Zusammenhang mit der Umsetzung alternativer Energieprojekte insbesondere in den Landkreisen Ebersberg und München zu beraten.

Der Landkreis München hat im Jahr 2016 die 29++ Klima.Energie.Initiative. ins Leben gerufen. Die Landkreise München und Ebersberg wollen ab 2024 gemeinsam mit ihren Städten und Gemeinden sowie deren Bürgern, Unternehmen und Vereinen Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage übernehmen. 

 

1. Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Energieagentur und Besucher:innen von www.aktion-zukunft-plus.de (nachfolgend „spendende Person“). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die Energieagentur kann diese AGB aktualisieren oder ändern. Die aktuelle Version der AGB kann jederzeit unter www.aktion-zukunft-plus.de/agb eingesehen werden. Der Erwerb der „Zukunft+ Zertifikate“ setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen durch die spendende Person voraus.

Der Vertrag mit der Energieagentur kommt erst durch Zugang einer Versand-/ Auftragsbestätigung oder Spendenbescheinigung zustande, die per E-Mail an die spendende Person versandt wird.

Mit Eingang der Anfrage, spätestens mit der Bestätigung, erklärt sich die spendende Person mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der spendenden Person gelten nur nach ausdrücklicher Anerkennung in Textform durch die Energieagentur.  

 

2. Angebot, Vertragsschluss und Leistung

Die Energieagentur bietet Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Privatpersonen die Möglichkeit, sogenannte „Zukunft+ Zertifikate“ über den Online-Shop unter www.aktion-zukunft-plus.de zu erwerben und so direkt zur Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen beizutragen. Ein Zukunft+ Zertifikat kann gegen eine Spende von 20,00 € erworben werden und ermöglicht die Kompensation von einer Tonne CO2-Äquivalente. Die Energieagentur investiert in entsprechender Höhe in Klimaschutzprojekte in den Landkreisen München und Ebersberg sowie in Projekte im Globalen Süden, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die spendende Person erhält nach Geldeingang eine Zuwendungsbestätigung von der Energieagentur und das Zukunft+ Zertifikat als Bestätigung für die ausgeglichene Menge an Treibhausgasemissionen. Damit ist die Spende verbindlich.

Die spendende Person ist nicht zur Weiterveräußerung des Zukunft+ Zertifikats berechtigt.

Handelt es sich bei der spendenden Person um eine juristische Person (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet), ist vor dem Erwerb des Zukunft+ Zertifikats eine Kontaktaufnahme, vorzugsweise über das Formular auf der Webseite, mit der Energieagentur notwendig.

Von Unternehmen in Textform oder mündlich erteilte Informationen, Daten oder Unterlagen werden nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

Zur Spende berechtigt sind nur Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen und diesen vor dem Erwerb des Zukunft+ Zertifikats zustimmen:

  • Zustimmung zu den Prinzipien des UN Global Compact
  • Keine direkte Involvierung in folgende Bereiche:
    • Besitz oder Betrieb von Kernkraftwerken, Produkten und Dienstleistungen für Atomkraftwerke (Umsätze ab 5 Prozent); Förderung (Umsätze ab 0 Prozent) und Anreicherung von Uran (Umsätze ab 0 Prozent); Produktion/Vertrieb sogenannter Dual-Use-Produkte (Umsätze ab 5 Prozent)
    • Produktion/Vertrieb von Rüstungsgütern (Umsätze ab 5 Prozent), geächtete Waffen und deren strategischen Bestandteilen (Umsätze ab 0 Prozent) sowie Handfeuerwaffen für den Einsatz in der Zivilbevölkerung (Umsätze ab 0 Prozent); Produktion/Vertrieb sogenannter Dual-Use-Produkte (Umsätze ab 5 Prozent)
    • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung (bsp. Schiefergas und Öl Sand) sowie Öl- und Gasförderung in der Arktis (Umsätze ab 5 Prozent)

Die Energieagentur behält sich unabhängig von diesen Kriterien das Recht vor, Unternehmen vom Erwerb des Zukunft+ Zertifikats auszuschließen.

 

3. Verwendung der Beiträge

Ein Zukunft+ Zertifikat kann für 20,00 € erworben werden. 9,00 € werden in die vom Spender im Online-Shop der Aktion Zukunft+ ausgewählten lokalen Klimaschutzprojekte in den Landkreisen München und Ebersberg investiert. 9,00 € werden in Klimaschutzprojekte im Globalen Süden, vorrangig in den vom Spender im Online-Shop ausgewählten Schwerpunktbereich, investiert. 2,00 € werden als Verwaltungskosten abgeführt - darunter fallen Kosten, die für den Betrieb und die Umsetzung der Aktion Zukunft+ anfallen (Personal- und Sachkosten für die Projektakquise, Bewertung und Betreuung, Kommunikation, Auswahl und Abwicklung der CO2-Zertifikate sowie der technische Betrieb der Aktion Zukunft+).

Eine detaillierte Aufstellung der Mittelverwendung wird jährlich im Jahresbericht der Aktion Zukunft+ (herausgegeben vom Landkreis München) veröffentlicht.

Preisänderungen sind aufgrund veränderter Projekt-, Lohn-, Material- und Vertriebskosten möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Lenkungsbeirats der Aktion Zukunft+.

 

3.1  Lokale Klimaschutzprojekte

9,00 € je erworbenem Zukunft+ Zertifikat werden in die vom Spender ausgewählten Klimaschutzprojekte im Landkreis München investiert. Die lokalen Klimaschutzprojekte tragen zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Landkreis bei. In welcher Höhe die Treibhausgaseinsparung (voraussichtlich) erfolgt, wird in der Projektbeschreibung auf der Webseite der Aktion Zukunft+ angegeben.

Die lokalen Klimaschutzprojekte werden von Projektinitiatoren entwickelt; als Projektinitiatoren können auftreten Kommunen, Vereine, Organisationen, Privatpersonen oder die Energieagentur selbst. Die Projektinitiatoren stellen einen Antrag auf Förderung über eine bestimmte Geldsumme bei der Energieagentur. Die Auswahl der lokalen Klimaschutzprojekte erfolgt gemäß der Förderrichtlinie Aktion Zukunft+, Förderung von Klimaschutzprojekten im Landkreis München (nachfolgend „Förderrichtlinie“) und nach Prüfung der Förderfähigkeit durch die Energieagentur und Prüfung und Bewilligung durch den Lenkungsbeirat der Aktion Zukunft+. Die Projektinitiatoren bekommen die Fördersumme erst ausbezahlt, sobald die Fördersumme im Laufe der festgelegten Zieldauer über den das Spenden-Crowdfunding in voller Höhe erreicht ist. Wird die Fördersumme während der Zieldauer des Spenden-Crowdfundings nicht erreicht, werden die gespendeten Gelder, nach Bewilligung des Lenkungsbeirats der Aktion Zukunft+, gemäß gültiger Förderrichtlinie auf andere in dem Fördermechanismus teilnehmende Projekte aufgeteilt.

Der Erfolg der Treibhausgaseinsparung wird durch die Energieagentur überprüft. So prüft die Energieagentur bereits bei Antragstellung die Meilensteine, Zeitpläne, Risiken und erwarteten Treibhausgasminderungen. Es werden auf der Homepage also ausschließlich Projekte vorgestellt, deren Erfolgsaussichten ebenso belegbar wie realistisch sind. Darüber hinaus müssen die Projektinitiatoren den Projektfortschritt quartalsweise dokumentieren und letzten Endes einen Projektbericht erstellen. Die Energieagentur begleitet und prüft die Fortschritte über die gesamte Dauer des Projekts. Die Energieagentur übernimmt keine Garantie oder Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Projektinitiatoren, Abweichungen, Berechnungsfehler oder sonstige Mängel im Hinblick auf den Erfolg der Projektinitiatoren zur Treibhausgaseinsparung.  

 

3.2 Globale Klimaschutzprojekte

9,00 € je erworbenem Zukunft+ Zertifikat werden in Klimaschutzprojekte im Globalen Süden, vorrangig in den vom Spender im Online-Shop ausgewählten Schwerpunktbereich, investiert. Dies erfolgt, indem der Betrag von der Energieagentur für den Kauf von CO2-Zertifikaten (registrierte Klimaschutzprojekte des freiwilligen Emissionshandels/ Voluntary Market) verwendet wird. Der Spender kann auswählen, in welchen Schwerpunktbereich (Erneuerbare Energie, Wald, Projekte in und mit der Bevölkerung) das CO2-Zertifikat favorisiert erworben werden soll. Die Energieagentur bemüht sich in jedem Fall den gewünschten Schwerpunktbereich einzuhalten, dies kann aufgrund der Volatilität am freiwilligen Emissionshandelsmarkt jedoch nicht garantiert werden. 

Die Auswahl der Klimaschutzprojekte in den Schwerpunktbereichen erfolgt gemäß dem Kriterienkatalog für globale Klimaschutzprojekte der Aktion Zukunft+.

Je gekauften CO2-Zertifikat wird je eine Tonne CO2-Äquivalent eingespart. Die Überprüfung der Projekte (Verifizierung) erfolgt in der Regel durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen wie z. B. dem TÜV. Obwohl nur Projektbetreiber ausgewählt werden, deren Projekte durch die gängigen hochwertigsten Standards zertifiziert sind (z. B. Gold Standard) kann ein bestimmter Erfolg bei der Reduzierung von Emissionen durch die Energieagentur nicht garantiert werden.

Die Energieagentur verpflichtet sich, die nicht durch juristische Personen (z. B. Unternehmen) gekauften CO2-Zertifikate im Laufe von sechs Monaten stillzulegen. Damit ist die Treibhausgasminderung dann sowohl physisch erfolgt als auch formal nachgewiesen und dokumentiert.

Durch juristische Personen erworbene CO2-Zertifikate werden in der Regel innerhalb von 8 Wochen stillgelegt. Erst dann erhält die spendende juristische Person (z. B. ein Unternehmen) das Zukunft+ Zertifikat und damit die garantierte Stilllegung.

In beiden Fällen erhält die spendende Person keinen Einzelstilllegungsnachweis für stillgelegte CO2-Zertifikate, da die Stilllegung im Namen der Aktion Zukunft+ erfolgt. Die Stilllegungsnachweise können auf www.aktion-zukunft-plus.de/projekte unter den jeweiligen unterstützten Projekten eingesehen werden. 

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Spendenbetrags erfolgt in Abhängigkeit des rechtlichen Status der spendenden Person:

 

4.1  Privatpersonen

Die spendende Person kann nach dem verbindlichen Abschluss des Spendenvorgangs mittels folgender Zahlungsarten die Zuweisung tätigen:

  1. PayPal
  2. GiroPay
  3. Kreditkarte

 

4.2 Juristische Personen (Unternehmen)

Juristische Personen (z.B. Unternehmen, Vereine, Kommunen) können nach dem verbindlichen Abschluss des Spendenvorgangs mittels folgender Zahlungsarten die Zuweisung tätigen:

  1. Überweisung 

 

5. Widerrufsrecht der spendenden Person

Soweit die spendende Person Verbraucher gemäß § 14 BGB ist und ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird auf die untenstehende Widerrufsbelehrung verwiesen. Dadurch wird kein vertragliches Widerrufsrecht begründet.

 

Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Die spendende Person hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Spendenvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Energieagentur (Altstadtpassage 4, 85560 Ebersberg, Deutschland, Telefon: +49 8092 / 330 90 - 30, www.energieagentur-ebe-m.de/Ueber_uns/Kontakt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, die Spendenvereinbarung zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(2) Widerrufsfolgen

Wenn die Spende widerrufen wurde, werden alle Zahlungen, die von der spendenden Person getätigt wurde, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Spende bei der Energieagentur eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

(3) Muster-Widerrufsformular

Für einen Widerruf kann die spendende Person das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular nutzen.

 

6. Haftungsausschluss

Bei der Aktion Zukunft+ handelt es sich um einen freiwilligen Fördermechanismus der Energieagentur, die im Auftrag des Landkreises München handelt. 

Für einfache Fahrlässigkeit haften die Energieagentur und der Landkreis München – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Energieagentur und dem Landkreis München. 

Die Energieagentur haftet weder für falsche Angaben der ihr von den Zertifizierungsorganisationen, den Projektbetreibern oder Projektumsetzern zugänglich gemachten Informationen und die Angabe in Prospekten bzgl. der verursachten Emissionen und der erreichten Emissionsminderungen und anderen Projektinformationen noch für sonstige, nicht im Einflussbereich der Energieagentur stehenden Handlungen bzw. Unterlassungen. 

 

7. Urheberrechte

Alle Publikationen, Vorträge und Dokumentationen der Energieagentur sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, bedarf der Einwilligung der Energieagentur und der jeweiligen Person der Urheberschaft, es sei denn, das Urheberrecht erlaubt dies ausdrücklich. Es ist lediglich gestattet, eine (1) Kopie des geschützten Materials zum privaten Gebrauch anzufertigen.

Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Publikationen, Vorträge und Dokumentationen übernimmt die Energieagentur keinerlei Verantwortung oder Haftung.

 

8. Steuerliche Absetzbarkeit

Die Energieagentur ist als gemeinnützig anerkannt und kann seit dem 01.07.2014 steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen. Daher sind nach diesem Datum eingehende Zahlungen als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen absetzbar und haben demzufolge einkommensteuermindernde Wirkung.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Derartige Geheimnisse sind Informationen und Unterlagen, die nicht allgemein verfügbar sind und nicht der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihr von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

Die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten der Vertragspartei werden im Rahmen der Datenschutzgesetze verarbeitet. Die Vertragspartei erteilt der Energieagentur hierzu ausdrücklich ihr Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an nicht mit der zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Dritte ist ausgeschlossen. 

 

10. Schlussbestimmungen

Ist die spendende Person Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Ebersberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die spendende Person nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

 

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